Die permanente Metzgerkommission kommt alle zwei Wochen zusammen, um zu beratschlagen und über vorfallende Geschäfte zu berichten.
Meister sind jene Metzger, die ihren Beruf auf eigene Rechung betreiben.
Wer nicht schon sechzig Jahre alt ist und in ein Amt gewählt wird, ist dazu für eine Amtsdauer von zwei Jahren verpflichtet.
Wer zur Hauptversammlung mehr als eine Viertelstunde zu spät kommt, zahlt 6 kr. in die Metzgerkasse, und wer gar nicht kommt, zahlt 15 kr. in die selbe.
Der Herbergvater hat durchreisende Metzgergesellen für eine Nacht zu beherbergen.
Der Bussner (Kassier) wird angehalten, die Beiträge und Bussgelder mit der Geldbüchse einzusammeln und kein schlechtes, verrufenes und ungangbares Münzgeld mehr entgegenzunehmen.
Spitalherr Steinlin beklagt sich bei den Metzgern wegen des allzu kleinen Trinkgeldes an den Partner für das Öffnen und Schliessen des Tores und an den Stallmeister für die Besorgung des Stalles.
Es wird gegen jene Metzger eingeschritten, die kleinere Würste (Stümpeli) an die Bier- und Schenkwirte verkaufen.
Die Kuttler (Schlächter) dürfen die Tiermägen behalten, zu Kutteln verarbeiten und verkaufen.
Metzger Vonwiller wird gebüsst, weil er als Kuhmetzger einen Ochsen geschlachtet und dessen Fleisch als Kuhfleisch verkauft hat.
Desgleichen wird ein Handlanger gebüsst, weil er ein Trinkgeld für sich behalten statt dem Meister abgegeben hat.